![Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg](/media/1227/faiain_grafikdejpg-1024x488.jpg?cc=0.48695277713803153,0.3090741593735606,0.0603018722171044,0&width=550&height=400&rnd=132945087434430000&format=webp)
Bei Steuerkontrollen in Luxemburg werden immer öfter FAIA Dateien verlangt. Dabei handelt es sich um standardisierte Dateien, die dazu dienen EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (AED) zu übermitteln
Bei Steuerkontrollen in Luxemburg werden immer öfter FAIA Dateien verlangt. Dabei handelt es sich um standardisierte Dateien, die dazu dienen EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (AED) zu übermitteln
Version 3.16
Version 3.16
Version 3.15 Ausdrucke
Version 3.15
Version 3.14
Version 3.14
Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).
Version 3.13
Version 3.13
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
Alle bestehenden Konten müssen ein Standardkonto (StandardAccountID) im luxemburgischen Standardkontenplan haben, ansonsten kann die FAIA-Datei nicht erstellt werden.Die Konten werden mit dem jeweiligen eCDF-Schema (Standardkontenplan) verglichen, und dabei werden nur noch Linien mit Code 2 (Konten) berücksichtigt.