![Pos-in unterstützt das mobile Zahlungssystem Payconiq Pos-in unterstützt das mobile Zahlungssystem Payconiq](/media/1775/joyn-crop.jpg?cc=0.17348165886744743,0,0.34758124609972224,0.03746352387812395&width=550&height=400&rnd=132945087584330000&format=webp)
Ab Version 3.36 unterstützt Pos-in das mobile Zahlungssystem Payconiq von Bancontact durch das Sie, via einem QR-Code auf dem Kassenzettel oder Kundendisplay unseres Kassensystems, zahlen können.
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Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Ein weiterer Kunde setzt auf die eCommerce Lösung von Intec:
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.