Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten
22.06.2018
von
Christoph Mennicken
Ergänzung zum Workshop „Einlesen CODA-Dateien Belgien“
05.06.2018
von
Christoph Mennicken
Wir möchten darauf hinweisen, dass die automatischen Bereinigungen der Kundenrechnungen beim Einlesen der CODA Bankdateien durch einen einfachen Trick verbessert werden können.
Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer
11.02.2015
von
Eric Pint
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Anleitung Inventur Trade-in
19.03.2013
von
Christoph Mennicken
Das Erstellen der Inventur-Liste ist eine immer wiederkehrende Prozedur, welcher die meisten Betriebe in jährlicher Regelmäßigkeit unterworfen sind.