Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten
22.06.2018
von
Christoph Mennicken
Case study: Internationaler Webshop bei Janssen Cosmetics
23.02.2018
von
Andy Lenges
In der Reihe "Case Study" stellen wir Projekte und Kunden vor, die einen Einblick in die Möglichkeiten unserer Softwarelösungen bieten. In dieser Studie stellen wir den internationalen Webshop unseres Kunden Janssen Cosmetics vor.
Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer
11.02.2015
von
Eric Pint
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.