Version 3.24
- Stempeln (Kurzarbeit): Anpassung der Berechnung der Stempelstunden im Falle von Kurzarbeit an die neuen Gesetzgebungen.
Version 3.24
Version 3.24
Version 3.23
Version 3.23
Version 3.22
Version 3.21
Version 3.21
Version 3.21
Ab Januar 2017 ist es Pflicht, die elektronischen luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen, die bisher über die Plattform „eTVA“ versendet werden, über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten „eCDF“ zu hinterlegen.
Version 3.20