Die elektronische Rechnungsstellung wird ab 2026 in Belgien Pflicht: 120 % abzugsfähige Kosten und digitale Investitionsprämie

01. Juli 2024 von Andreas Classen
abgelegt unter: FAQ, Trade-in, Scan-in

Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung im Bereich B2B für alle belgischen Unternehmen verpflichtend. Das neue Gesetz, das am 4. Februar 2024 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, bringt einige Vorteile mit sich: Unternehmen können 120 % der Umsetzungskosten absetzen und zusätzlich von einer digitalen Investitionsprämie (IPR) profitieren.

Was bedeutet das neue Gesetz für Sie?

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Unternehmen in Belgien ihre Rechnungen im XML-Format ausstellen, das dem europäischen PEPPOL-Standard („Pan-European Public Procurement On-Line“) entspricht. Dieses Protokoll ermöglicht es, Rechnungen sicher und in Echtzeit innerhalb Europas zu versenden.
Seit März 2023 sind bereits in Luxemburg alle Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen an öffentliche Einrichtungen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk zu senden.

Was müssen Sie machen?

Unsere ERP-Software Trade-in erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zur Erstellung einer elektronischen Rechnung. Zudem haben wir mit Scan-in ein weiteres Produkt mit PEPPOL-Anbindung im Angebot, das genutzt werden kann, um die elektronischen Rechnungen, die Sie zukünftig erhalten, verarbeiten zu können.
Die Anbindung an das PEPPOL-Netzwerk wird direkt durch uns bereitgestellt und über ein monatliches Abonnement verrechnet.

Das Gesetz ermöglicht es Unternehmen, die Kosten für eine Rechnungssoftware, die den neuen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung entspricht, zu 120 % steuerlich abzusetzen.

Kontaktieren Sie uns und rüsten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf elektronische Rechnungsstellung um. Die steuerlichen Anreize und die Effizienzgewinne machen den zeitnahen Umstieg lohnenswert.