Pay-in - Neue Version 3.10

11. Februar 2015 von Eric Pint

Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)

Allgemein

Ab dem Steuerjahr 2014 müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtend in einem elektronischen Format (XML) einreichen. Das Erstellen der elektronischen Datei (XML) wurde entsprechend den offiziellen Anforderungen programmiert, der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung ist weiterhin verfügbar und kann in zweifacher Ausführung gedruckt werden. Weitere Erklärungen finden Sie hier: Administration des contributions directes (ACD): Transmission électronique des extraits de compte salaire et pension (ECSP).


Alle Standard "Codes Beschäftigung" (CITP-08) werden bei jedem Datenbankupdate aktualisiert bzw. hinzugefügt, wenn nicht vorhanden. Quelle der Standard "Codes Beschäftigung" (CITP-08)


Die Arbeitgeber und Pensionskassen sind ab dem Steuerjahr 2014 nicht mehr autorisiert eine Jahresendabrechnung zu erstellen. Einzig und allein die Steuerverwaltung ist befugt Jahresendabrechnungen zu erstellen. Für weitere Informationen, konsultieren Sie den Newsletter vom 18. November 2014.


Ab dem Steuerjahr 2015 wird eine neue Steuer "zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer" von 0,5% erhoben. Weitere Erklärungen zur "zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer" (ZBAS) finden Sie hier:


Ab Januar 2015 gelten die folgenden Mindestlöhne und Obergrenzen:

  • Mindestlohn: 1922,96
  • Qualifizierter Mindestlohn: 2307,56
  • Obergrenzen: 9614,82

Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt. In allen anderen Fällen wird der Betrag automatisch durch das CCSS einbehalten und muss nicht durch den Arbeitgeber erklärt und an die zuständige Steuerkasse überwiesen werden


Die Auslandsbesteuerung wurde wie folgt verändert und erweitert:

Arbeitnehmer:

  • Zähltage Ausland: Schwellenwert der verwendet wird, um die Auslandsbesteuerung auf einen Lohn anzuwenden. Sobald ein Arbeitnehmer diesen Schwellenwert überschreitet, wird die Auslandsbesteuerung angewendet.
  • Lohnarten: Hier können pro Lohnart die Steuern Ausland vordefiniert werden.

Lohnarten:

  • Es gibt ab jetzt drei Möglichkeiten eine Lohnart im Ausland zu versteuern:
    • Nicht im Ausland zu versteuern: Hier wird nichts vom Betrag der Lohnart im Ausland versteuert.
    • Komplett im Ausland zu versteuern: Hier wird der komplette Betrag der Lohnart im Ausland versteuert (Lohnart "HETRA").
    • Laut ermitteltem %-Satz im Ausland zu versteuern: Hier wird der Bertrag der Lohnart mit dem ermittelten Prozentsatz Ausland multipliziert und das Produkt im Ausland versteuert.
  • Bei folgenden Lohnarten-Typen, kann man den Typ Steuern Ausland einstellen:
    • Brutto Stunden
    • Naturalbezüge
    • Stunden Extraurlaub
    • Überstunden
    • Zusatz auf Brutto
  • Die neue Option "Stunden von Stunden Arbeit im Lohn abziehen" der Lohnarten bewirkt, dass die Stunden dieser Lohnart bei der Lohnerfassung automatisch von den Stunden Arbeit abgezogen werden.
  • Der Typ Steuern Ausland der Lohnarten kann ebenfalls bei den Lohnarten der Arbeitnehmer, sowie im Lohndetail bestimmt und verändert werden. Gibt man eine Lohnart beim Arbeitnehmer oder im Lohndetail an, so wird der Standard-Wert der Lohnart vorgeschlagen. Wird eine Lohnart im Lohndetail über die Lohnarten vom Arbeitnehmer vorgeschlagen, dann wird der eingestellte Wert aus den Lohnarten beim Arbeitnehmer vorgeschlagen.
  • Die neue Option "Stunden berücksichtigen um den Prozentsatz Ausland zu ermitteln" der Lohnarten, hat folgende Auswirkungen bei der Lohnerfassung:
    • Tägliche Stundeneingabe Hier werden alle Stunden eingegeben und bei den Lohnarten ist definiert ob diese Stunden für die Auslandsbesteuerung berücksichtigt werden sollen oder nicht.
    • Normale Erfassung Wenn Stunden in Lohndetail erfasst werden, dann ist bei den Lohnarten definiert, ob diese Stunden für die Auslandsbesteuerung berücksichtigt werden sollen oder nicht. Für die Stunden im Lohnkopf wird bei den Standard-Lohnarten aus den Parametern geprüft, ob diese Stunden für die Auslandsbesteuerung berücksichtigt werden sollen oder nicht.

Lohnerfassung:

  • Wenn mit "Tägliche Stundeneingabe" gearbeitet wird, dann werden alle Stunden Arbeit / Urlaub / Feiertag über diese eingegeben und bei den Lohnarten steht der Typ der Auslandsbesteuerung. Somit können diese Stunden mit dem Stundenlohn / Stundenlohn Urlaub multipliziert werden um den Basis-Betrag für die Auslandsbesteuerung zu erhalten. Ansonsten werden die Stunden Arbeit / Urlaub / Feiertag aus dem Lohnkopf genommen und es wird über die Standard-Lohnart aus den Parametern geprüft, wie der Typ der Auslandsbesteuerung definiert ist.
  • Für Krankheiten wird ebenfalls bei der Standard-Lohnart aus den Parametern geprüft, wie der Typ der Auslandsbesteuerung definiert ist.
  • Es wird nur der Brutto der Krankheiten vom Typ "Entgeltfortzahlung" und "Ausgeschieden aus der CNS" berücksichtigt, denn wenn die Krankheit direkt von der CNS übernommen wird, wird der Brutto der Krankheit nicht auf dem Lohn berücksichtigt.
  • Die restlichen Beträge ermitteln sich über die Lohnarten im Lohndetail und deren Konfiguration bezüglich Typ der Auslandsbesteuerung. Wichtig: Für die HETRA-Lohnart wird bei fixem Bruttolohn der Stundenlohn geteilt durch die EFFEKTIVEN Stunden, Beispiel: In Stammdatei vom Arbeitnehmer fixer Brutto von 2000 € und Stundenlohn von 2000 / 173 = 11,5607 €. Für einen Lohn im März 2015 (176 Arbeitsstunden) muss der Stundenlohn (für HETRA) wie folgt gerechnet werden: 2000 / 176 = 11,3636 € Somit erhält man wieder 2000 €, wenn der Arbeitnehmer den kompletten Monat im Ausland beschäftigt war.
  • Der Prozentsatz Auslandsbesteuerung berechnet sich immer über die Stunden im Ausland (Lohnart "HETRA" oder manuell erfasst im Reiter Auslandsbesteuerung) in Bezug auf die gesamt geleisteten Stunden Arbeit (Stunden Arbeit + Urlaub + Extra-Urlaub + Feiertag + Stempeln + Krankheit + Brutto-Stunde wo der Typ-Brutto der Lohnart verschieden ist von "Betrag außergewöhnlich fix" und "Stundenlohn außergewöhnlich Menge" und "Nachtarbeit, Sonntag, Feiertag" und "Betrag außergewöhnlich Menge" und es sich nur um die Lohnart der wiederzuerlangenden Stunden aus den Parametern "HAREC" handelt).Der Prozentsatz Auslandsbesteuerung kann manuell angepasst werden.

Stammdaten

Stammdaten Arbeitnehmer: Ist die Sozialversicherungsnummer fehlerhaft, weil noch im alten 11-stelligen Format, kann man die beiden Prüfziffern mit dem Button neben dem Feld Sozialversicherungsnr. ermitteln und somit die Sozialversicherungsnummer korrigieren. Weitere Information zum neuen Format der Sozialversicherungsnummer, finden Sie unter: http://www.ccss.lu/matricule.


Lohnarten vom Typ "Abwesenheitsstunden": Diese Lohnarten können "Stunden von Stunden Arbeit im Lohn abziehen" und „Betrag von fixem Bruttolohn abziehen“ definiert bekommen. Wenn der Betrag vom fixen Bruttolohn abgezogen werden soll, dann wird der Betrag anhand der Stunden und dem Stundenlohn berechnet.


Lohnarten vom Typ "Stunden Extraurlaub": Diese Lohnarten können "Stunden von Stunden Arbeit im Lohn abziehen" definiert bekommen.


Arbeitnehmer: Beim Ändern des Stundenlohns kann der neue Stundenlohn auf die Lohnarten angewendet werden.

Erfassung

Neuer Erfassungsschirm "Prämien" (Ctrl+F7), mit folgenden Prämien Typen unterstützt:

  • Baufach
  • Elektriker
  • Dachdecker
  • Schreiner
  • Anstreicher
  • Heizungsinstallateure
  • Garagisten mit Abzug
  • Garagisten ohne Abzug

Simulation: Neuer Berechnungstyp "Brutto Gratifikation".


Die Kolonne "Betrag" ist für neue Überweisungen vom Typ Zahlung (Löhne, Gratifikationen, Abgangsentschädigungen) jetzt änderbar. Das Überweisungssystem ist saldenbasiert, d.h. ausgehend von der "Startperiode Überweisungen" (Parameter) werden die zu zahlenden Beträge und die getätigten Überweisungen saldiert. Dank des saldenbasierten Prinzips können Differenzen später korrigiert werden, falls Sie die Differenzen ignorieren möchten, so können Sie die "Startperiode Überweisungen" in den Parametern anpassen, alle Differenzen vor der "Startperiode Überweisungen" werden dann ignoriert.

Ausdrucke

Die Adresse des Arbeitnehmers kann auf dem Lohnzettel dynamisch positioniert werden, mit dieser Änderung haben Sie die Möglichkeit den Ausdruck des Lohnzettels dem Format Ihrer Briefumschläge anzupassen.


Die Deklaration von Löhnen (DECSAL) und Krankheiten (DECMAL) kann ab jetzt nur einmalig erfolgen. Durch diese Änderung wird verhindert, dass unveränderte Datensätze erneut deklariert werden. Wird ein Lohn oder eine Krankheit durch den Benutzer angepasst, so werden die Datensätze erneut zur Deklaration vorgeschlagen. Das Löschen einer bereits deklarierten Krankheit kann noch abgebrochen werden.


Der Lohnzettel wurde ins Englische und Niederländische übersetzt, der Lohnzettel wird immer in der Sprache des Arbeitnehmers gedruckt.


Ausdruck "Arbeitgeberantrag" ins Deutsche übersetzt.


Sonderformulare: "Befristeter Arbeitsvertrag" jetzt in Deutsch verfügbar.


Der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigungen entspricht jetzt den offiziellen Formularen von impotsdirects.lu (Modell 160) und ist jetzt auch in Deutsch verfügbar:


Auf dem Ausdruck des Lohns wird in der Rubrik "Total Lohn des Jahres", unter "Brutto Lohn" jetzt zusätzlich "Brutto Krankheit" getrennt aufgelistet.

Verschiedenes

Indexierung: Lohnpfändungen vom Typ "Unterhaltszahlungen" können jetzt ebenfalls indexiert werden.


Indexierung: Neuer Parameter "Stundenlohn bei den Lohnarten des Arbeitnehmers übernehmen".