Die Umsetzung der Tripartite-Vereinbarung vom 7. März 2023 über die dritte Indextranche von 2023 tritt im September 2023 in Kraft.
In Pay-in wurden diesbezüglich in Version 3.55.3.0 die notwendigen Erweiterungen programmiert.
Nachdem Sie die neuste Pay-in Version installiert haben und sich in Periode September 2023 in Pay-in anmelden, werden Sie automatisch aufgefordert, die neuen Parameter zu übernehmen, indem Sie den Knopf Standardwerte aus Gesellschaft 998 übernehmen bestätigen.
Anschließend werden Sie aufgefordert die Indexierung der Abrechnungen durchzuführen, indem Sie die Frage „Der Preisindex hat geändert, wollen Sie die Indexierung starten?“ mit Ja bestätigen.
Im folgenden Fenster werden die neuen Werte in einer Tabelle angezeigt und können nach Überprüfung Ihrerseits mithilfe vom Knopf Indexieren übernommen werden.
Gesetzliche Anpassungen ab September 2023
- Indexwerte ab September 2023
Bezeichnung Werte vor dem 1. September 2023 Werte ab dem 1. September 2023 Preisindex: 921,40 944,43 Mindestlohn bis 17 Jahre: 1.881,18 1.928,20 Mindest-Stundenlohn bis 17 Jahre: 10,8739 11,1456 Mindestlohn bis 18 Jahre: 2.006,59 2.056,74 Mindest-Stundenlohn bis 18 Jahre: 11,5988 11,8887 Mindestlohn (Nicht qualifiziert): 2.508,24 2.570,93 Mindest-Stundenlohn (Nicht qualifiziert): 14,4985 14,8609 Mindestlohn (Qualifiziert): 3.009,88 3.085,11 Mindest-Stundenlohn (Qualifiziert): 17,3982 17,8330 Minimum Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 3.260,71 3.342,21 Minimum Stundenlohn Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 18,8480 19,3191 Obergrenze Krankenkasse: 12.541,18 12.854,64 Obergrenze Pensionskasse: 12.541,18 12.854,64 Obergrenze Gesundheit: 12.541,18 12.854,64