Steuerkredit für Mindestlohn (CISSM) - Version 3.35.4

02. Juli 2019 von Thomas Greimers

Das Gesetz vom 26. April 2019 bezüglich des Staatshaushalts für das Jahr 2019 hat einen neuen Steuerkredit eingeführt um die Kaufkraft von Geringverdienern zu verbessern. Es handelt sich hierbei um den sogenannten „Steuerkredit sozialer Mindestlohn“ (crédit d’impôt salaire social minimum - CISSM).

Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link sowie in diesem Dokument.

Die Berechnung vom CISSM für die Perioden Januar bis Juni 2019 muss rückwirkend bis spätestens Ende Juli 2019 beim zuständigen Steueramt eingereicht werden.

Zusätzlich zum CISSM wurde der gesetzliche Mindestlohn rückwirkend ab Januar 2019 erhöht; diese Erhöhung vom gesetzlichen Mindestlohn wurde bereits im Parlament gestimmt, wird aber voraussichtlich erst im August 2019 veröffentlicht und daher mit einer getrennten Pay-in Version ausgeliefert.

In der Pay-in Version 3.35.4 wurden die notwendigen Erweiterungen programmiert.
Diese Version ist ab sofort über den Intec Software Updater verfügbar.

Um die Neuberechnung vom CISSM in Pay-in auszuführen wird sich in den kommenden Tagen ein Intec-Mitarbeiter bei Ihnen melden.

Sie können sich auch gerne direkt an die Pay-in Hotline unter folgender Direktdurchwahl wenden: 00352 978 087 05

Das Intec Support Team