Seit Anfang des Jahres erhält Intec vermehrt Anfragen bezüglich FAIA. Eine FAIA ist eine standardisierte Datei die dazu dient EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (in Luxemburg) zu übermitteln.
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
- Finanzen - CODA-Datei einlesen. Erweiterung vom Einlesen der kompletten CODA-Datei:
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
- Im Auftragsschirm und Bestellschirm wurde der Tastaturkurzbefehl für den "Detail"-Reiter von Alt-T auf Alt-L geändert, da Alt-T bereits für den "Text"-Reiter benutzt wird.
- Bei der Reedition von mehreren PDF-Dokumenten wird der Adobe Reader nur ein Mal (mit allen Dokumenten) und nicht mehr pro PDF-Dokument angezeigt.
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
- Es wird geprüft ob alle bestehenden Konten ein Standardkonto (StandardAccountID) im luxemburgischen Standardkontenplan haben. Ansonsten wird die FAIA-Datei nicht erstellt.
- Die MwSt. Informationen (TaxInformations) werden bei Buchungen ohne MwSt-Code nicht mehr exportiert.
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
Allgemein
Ab dem Steuerjahr 2014 müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtend in einem elektronischen Format (XML) einreichen. Das Erstellen der elektronischen Datei (XML) wurde entsprechend den offiziellen Anforderungen programmiert, der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung ist weiterhin verfügbar und kann in zweifacher Ausführung gedruckt werden.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
- Wie im letzten Newsletter geschrieben, hat die luxemburgische Regierung die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten.
- Fünf weitere Auswahlmöglichkeiten in der erweiterten Auswahl der Ausdrucke hinzugefügt.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
- Wie im letzten Newsletter geschrieben, hat die luxemburgische Regierung die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten.
- Fünf weitere Auswahlmöglichkeiten in der erweiterten Auswahl der Ausdrucke hinzugefügt.
Die luxemburgische Regierung hat die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1.Januar 2015 in Kraft treten.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Daten kopieren/einlesen: Backup und Restore von SQL-Server versionsunabhängigen Backups.
- Neue Funktion "Stapelverwaltung (Direktdruck)".
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Artikelschirm: Auswahlmöglichkeit eines alternativen MwSt.-Satzes im Artikelschirm hinzugefügt. Dieser MwSt.-Satz wird bei der Eingabe von neuen Artikellinien im Auftrags- und Bestellschirm berücksichtigt sobald die neue "Alternative MwSt."-CheckBox angehakt ist. Anwendungsbeispiele:
- Horeca Sektor: Der alternative MwSt.-Satz kann benutzt werden um eine unterschiedliche MwSt. zu berechnen bei Kunden, die vor Ort essen oder nicht.
- Bauunternehmen: Pro Artikel kann die Differenzierung zwischen Alt-(6%-MwSt.) oder Neubau gemacht werden.