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Blog - FAQ - Pay-in

Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer
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11.02.2015 • von Eric Pint
abgelegt unter: FAQ | Pay-in

Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.