Perfekt integriert in unsere Warenwirtschaft (ERP) Trade-in und unserer Buchhaltungssoftware Book-in, erfüllt es alle Anforderungen an eine moderne Handelsplattform, in dem Artikel, Kunden und Bestellungen mühelos gepflegt werden können und alle Daten nahezu in Echtzeit synchronisiert werden.
Am 28. September 2023 fand in Bettemburg, Großherzogtum Luxemburg, eine interessante Konferenz zum Thema "Digital im Dienste des nachhaltigen Bauens" statt. Diese Veranstaltung wurde von der AWEX in Zusammenarbeit mit führenden Organisationen aus der Bauwirtschaft organisiert.
Am 28. September 2023 veranstaltet AWEX in Partnerschaft mit Neobuild, Greenwin, Cap Construction und dem EEN-Netzwerk einen Konferenztag zum Thema "Digital im Dienste des nachhaltigen Bauens" in Bettemburg, Großherzogtum Luxemburg.
Die Regierung wird vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 den normalen Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 17% auf 16%, den mittleren Mehrwertsteuersatz von 14% auf 13% und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8% auf 7% senken.
Mit der Board-in App können Sie sich einfach und sicher mit ihrem Board-in Portal verbinden. Falls gewünscht, kann der Zugang zu Board-in an die Identifizierung an Ihrem Mobilgerät gekoppelt werden.
Um Ihnen den Weg zu Letzshop zu erleichtern, haben wir eine Schnittstelle entwickelt die sämtliche Produktdaten aus unserer Trade-in Warenwirtschaft automatisch nach Letzshop überträgt. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie über einen Intec Webshop verfügen, und schon kann es losgehen. Ihre Produkte werden dann gleichzeitig mit Ihrem eigenen Webshop und Letzshop synchronisiert.
Ab Version 3.36 unterstützt Pos-in das mobile Zahlungssystem Payconiq von Bancontact durch das Sie, via einem QR-Code auf dem Kassenzettel oder Kundendisplay unseres Kassensystems, zahlen können.
Ein weiterer Kunde setzt auf die eCommerce Lösung von Intec:
- www.janssencosmetics.com - Webshop
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.