Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Die luxemburgische Regierung hat die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1.Januar 2015 in Kraft treten.
Ende 2009 hat das luxemburgische Mehrwertsteueramt eine erste Empfehlung zur Einführung des "Fichier d'audit informatisé AED" (FAIA) veröffentlicht. Eine FAIA ist eine standardisierte, strukturierte Datei die dazu dient den Datenaustausch zwischen den EDV Systemen von Steuerpflichtigen und dem Mehrwertsteueramt zu vereinfachen. Die Einführung von FAIA dient der grundlegenden Modernisierung von Mehrwertsteuerkontrollen in Luxemburg.
Eine intensive Schulung mit vielen Tipps und Tricks sind bei einer Software sehr wichtig. Dies erlaubt es Ihnen, unsere Programme bis ins Detail kennen zu lernen und ein Maximum herauszuholen.
Am 15. und 16. April 2014 findet im Schulungsraum von Intec in Sankt Vith ein Book-in Luxemburg Workshop in deutscher Sprache statt. Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC.
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Am 14. und 15. Januar 2014 findet im Schulungsraum von Intec in Sankt Vith ein Book-in Workshop in deutscher Sprache statt. Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC.
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Nachdem alle Buchungen eines Jahres abgeschlossen sind, die Bilanz erstellt ist, sollte der Jahresabschluss durchgeführt werden.