Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
- Wie im letzten Newsletter geschrieben, hat die luxemburgische Regierung die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten.
- Fünf weitere Auswahlmöglichkeiten in der erweiterten Auswahl der Ausdrucke hinzugefügt.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
- Wie im letzten Newsletter geschrieben, hat die luxemburgische Regierung die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten.
- Fünf weitere Auswahlmöglichkeiten in der erweiterten Auswahl der Ausdrucke hinzugefügt.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
- Wie im letzten Newsletter geschrieben, hat die luxemburgische Regierung die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten.
- Fünf weitere Auswahlmöglichkeiten in der erweiterten Auswahl der Ausdrucke hinzugefügt.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Daten kopieren/einlesen: Backup und Restore von SQL-Server versionsunabhängigen Backups.
- Neue Funktion "Stapelverwaltung (Direktdruck)".
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Artikelschirm: Auswahlmöglichkeit eines alternativen MwSt.-Satzes im Artikelschirm hinzugefügt. Dieser MwSt.-Satz wird bei der Eingabe von neuen Artikellinien im Auftrags- und Bestellschirm berücksichtigt sobald die neue "Alternative MwSt."-CheckBox angehakt ist. Anwendungsbeispiele:
- Horeca Sektor: Der alternative MwSt.-Satz kann benutzt werden um eine unterschiedliche MwSt. zu berechnen bei Kunden, die vor Ort essen oder nicht.
- Bauunternehmen: Pro Artikel kann die Differenzierung zwischen Alt-(6%-MwSt.) oder Neubau gemacht werden.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Auf dem Informationsschirm der Kunden und der Kundenkarten kann man unter „Historie“ alle alten Tickets des Kunden einsehen und durchsuchen (selbst wenn die Kasse offline ist).
- Viele Verbesserungen bei der Ausgabe von Gutscheinen: Gutscheine können jetzt innerhalb von Verkaufstickets angelegt werden, können vor dem Abrechnen gedruckt werden, können auf Nachnahme gezahlt werden, uvm.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Daten kopieren/einlesen: Backup und Restore von SQL-Server versions- unabhängigen Backups.
- Neue Funktion "Stapelverwaltung (Direktdruck)".
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Kassenbediener: Die Erkennungsnummer des Nationalregisters kann jetzt beim Kassenbediener hinterlegt werden.
- Kasse: In der Datenbank kann man jetzt einen zusätzlichen Kundenfilter pro Kasse einstellen. Dieser ist mit einem logischen "AND" mit dem Kundenfilter in den Parametern verbunden.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Anrecht Extra-Urlaub: Neuer Typ Extra-Urlaub für "Gesetzliches Zusammenwohnen" mit 6 Tagen Anrecht Urlaub.
Version 2.1300 (erstellt am 24.07.2014):
- Mitarbeiter/Vertreter: Neues Feld Selbstkostenpreis.