Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
- Finanzen - CODA-Datei einlesen. Erweiterung vom Einlesen der kompletten CODA-Datei:
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
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Ab dem Steuerjahr 2014 müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtend in einem elektronischen Format (XML) einreichen. Das Erstellen der elektronischen Datei (XML) wurde entsprechend den offiziellen Anforderungen programmiert, der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung ist weiterhin verfügbar und kann in zweifacher Ausführung gedruckt werden.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
Version 2.1300 (erstellt am 24.07.2014):
Version 2.1300 (erstellt am 24.07.2014):
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