Case study: Das AECO Kundenportal
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21.12.2021 • von Andy Lenges
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In der Reihe "Case Study" stellen wir Projekte und Kunden vor, die einen Einblick in die Möglichkeiten unserer Softwarelösungen bieten. In dieser Studie stellen wir das Kundenportal des Energielieferanten AECO vor.

Workshop: Einlesen CODA-Dateien Belgien
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28.06.2017 • von Benedikt Bocklandt
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CODA (CODed statement of Accounts) ist ein standardisierter Aufbau für Kontoauszüge in Belgien. Die CODA-Dateien können also als Schnittstelle zwischen Ihrem Online-Banking-Programm und Book-in genutzt werden, um Kontoauszüge einfach und schnell einzulesen.

Workshop: Einlesen MT940-Dateien Luxemburg
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26.06.2017 • von Benedikt Bocklandt
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MT940 ist ein Standard (Banking Communication Standard) zur elektronischen Übermittlung von Kontoauszug-Daten. Die MT940-Dateien können also als Schnittstelle zwischen Ihrem Online-Banking-Programm und Book-in genutzt werden, um Kontoauszüge einfach und schnell einzulesen.

Workshop: Mahnungssystem in Book-in
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07.04.2017 • von Benedikt Bocklandt
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Auf unserem Blog finden Sie in Zukunft regelmäßig Workshops zu gezielten Themen. Dabei erläutern wir die jeweiligen Funktionen mit Bildern.
Für eine detaillierte Schulung und Parametrierung der einzelnen Funktionen zögern Sie nicht unsere Support-Mitarbeiter anzusprechen.

Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg
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06.04.2016 • von Christoph Mennicken
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Bei Steuerkontrollen in Luxemburg werden immer öfter FAIA Dateien verlangt. Dabei handelt es sich um standardisierte Dateien, die dazu dienen EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (AED) zu übermitteln

Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg
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27.02.2015 • von Christoph Mennicken
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Seit Anfang des Jahres erhält Intec vermehrt Anfragen bezüglich FAIA. Eine FAIA ist eine standardisierte Datei die dazu dient EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (in Luxemburg) zu übermitteln.

Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer
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11.02.2015 • von Eric Pint
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Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.