In Belgien wurde das Thema nun auch einem Gesetzprojekt aufgegriffen. Und zwar sieht der Gesetzgeber vor, die elektronische Rechnungsstellung ab 11/2023 für alle öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend zu machen.
Am 28. September 2023 fand in Bettemburg, Großherzogtum Luxemburg, eine interessante Konferenz zum Thema "Digital im Dienste des nachhaltigen Bauens" statt. Diese Veranstaltung wurde von der AWEX in Zusammenarbeit mit führenden Organisationen aus der Bauwirtschaft organisiert.
Am 28. September 2023 veranstaltet AWEX in Partnerschaft mit Neobuild, Greenwin, Cap Construction und dem EEN-Netzwerk einen Konferenztag zum Thema "Digital im Dienste des nachhaltigen Bauens" in Bettemburg, Großherzogtum Luxemburg.
In Belgien wurde das Thema nun auch einem Gesetzprojekt aufgegriffen. Und zwar sieht der Gesetzgeber vor, die elektronische Rechnungsstellung ab 11/2023 für alle öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend zu machen.
Am 21. Februar organisierte die Chambre des Commerce ein Symposium zum Thema E-Invoicing im European Convention Center Luxembourg.
Am 2. Februar organisiert die Chambre des Métiers eine Informationsveranstaltung zum Thema der elektronischen Rechnungsstellung. Wir sind bei dieser Veranstaltung präsent und werden einen Vortrag zum Thema der elektronischen Rechnungsstellung in der Praxis halten.
Mit unserer Rechnungssoftware Trade-in ist die Erstellung einer elektronischen Rechnung genauso einfach wie die Erstellung einer herkömmlichen Rechnung.
Am 30. März haben wir an einer Informationsveranstaltung der Chambre des Metiers teilgenommen.
Das Digitalisierungsprojekt VERA unsers Kunden Lampertz Stone Designer wurde größtenteils in Eigenarbeit von unserem Kunden Lampertz mit Hilfe von unserem Produkt Scan-in entwickelt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die automatischen Bereinigungen der Kundenrechnungen beim Einlesen der CODA Bankdateien durch einen einfachen Trick verbessert werden können.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Erstellen der Inventur-Liste ist eine immer wiederkehrende Prozedur, welcher die meisten Betriebe in jährlicher Regelmäßigkeit unterworfen sind.