Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
Alle bestehenden Konten müssen ein Standardkonto (StandardAccountID) im luxemburgischen Standardkontenplan haben, ansonsten kann die FAIA-Datei nicht erstellt werden.Die Konten werden mit dem jeweiligen eCDF-Schema (Standardkontenplan) verglichen, und dabei werden nur noch Linien mit Code 2 (Konten) berücksichtigt.
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
- Auf dem Ausdruck der Überweisungen werden IBAN Nummern in 4er Blöcken und alle Beträge in fett gedruckt.
- Arbeitnehmer (Liste): Neue Kolonne "Code Beschäftigung" hinzugefügt, die Bezeichnung wird in der Kolonne "Code Beschäftigung (Bezeichnung)" angezeigt.
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
- Finanzen: Bei den Finanzjournalen können verknüpfte Journale definiert werden. Beim Bereinigen werden dann nur Bewegungen dieser verknüpften Journale angezeigt.
- Luxemburgische Jahreserklärung: Automatisches speichern/laden der manuell eingegebenen Werte.
Version 3.11 (erstellt am 27.04.2015)
- Konsultierung: Neue Schirme zur Übersicht der Kontenbilanz sowie der eCDF Bilanz.
- Umbuchungen - Löhne: Die Lohnumbuchungen können direkt aus Pay-in eingelesen werden.
Version 3.11 (erstellt am 27.04.2015)
- Neuer Ausdruck: "Vergleichsliste zwischen theoretischem und effektivem Betrag der Krankengelderstattung".
- Bei der Auswertung CCSS von Rückgabedateien vom Typ CALCUL, können diese nach dem Schließen der Auswertung abgespeichert werden. Anschließend können Sie mit dem neuen Ausdruck die theoretischen und effektiven Beträge der Krankengelderstattung vergleichen.
Seit Anfang des Jahres erhält Intec vermehrt Anfragen bezüglich FAIA. Eine FAIA ist eine standardisierte Datei die dazu dient EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (in Luxemburg) zu übermitteln.
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
- Finanzen - CODA-Datei einlesen. Erweiterung vom Einlesen der kompletten CODA-Datei:
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
- Es wird geprüft ob alle bestehenden Konten ein Standardkonto (StandardAccountID) im luxemburgischen Standardkontenplan haben. Ansonsten wird die FAIA-Datei nicht erstellt.
- Die MwSt. Informationen (TaxInformations) werden bei Buchungen ohne MwSt-Code nicht mehr exportiert.
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
Allgemein
Ab dem Steuerjahr 2014 müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtend in einem elektronischen Format (XML) einreichen. Das Erstellen der elektronischen Datei (XML) wurde entsprechend den offiziellen Anforderungen programmiert, der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung ist weiterhin verfügbar und kann in zweifacher Ausführung gedruckt werden.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
- Wie im letzten Newsletter geschrieben, hat die luxemburgische Regierung die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten.
- Fünf weitere Auswahlmöglichkeiten in der erweiterten Auswahl der Ausdrucke hinzugefügt.