Im Folgenden erklären wir, wie der Jahresabschluss in Book-in ausgeführt wird. Führen Sie den Jahresabschluss niemals ohne das Einverständnis Ihres Steuerberaters aus. Wir zeigen Ihnen gerne den Ablauf des Jahresabschlusses bei Ihnen vor Ort.
In Luxemburg wurden gesetzliche Anpassungen am Kontenplan (PCMN) ab dem Geschäftsjahr 2020 vorgenommen. Ab Version 3.43.0 steht Ihnen in Book-in ein Modul zur Verfügung mit dem Sie die Konten auf das neue Format konvertieren können.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
In der Reihe "Case Study" stellen wir Projekte und Kunden vor, die einen Einblick in die Möglichkeiten unserer Softwarelösungen bieten. In dieser Studie stellen wir den internationalen Webshop unseres Kunden Janssen Cosmetics vor.
Ab Januar 2017 ist es Pflicht, die elektronischen luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen, die bisher über die Plattform „eTVA“ versendet werden, über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten „eCDF“ zu hinterlegen.
Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).
Google hat innerhalb der letzten Wochen und Monaten in mehreren Quellen darauf hingewiesen, dass die Suchmaschine nun Websites für mobile Endgeräte bevorzugt behandelt und diese Seiten automatisch ein besseres Ranking erhalten. Google empfiehlt dabei ganz klar responsive Websites.
Bei Bestellungen bis zum 15.Mai 2015 erhalten Sie 10% Ermäßigung auf die Intec Kassensoftware Pos-in. Wir garantieren eine professionelle Unterstützung bei der Inbetriebnahme der neuen Kasse, so werden Sie von unserem Fachpersonal bei Ihnen vor Ort geschult. Ebenfalls steht eine Telefonhotline für Fragen zur Verfügung.
Die luxemburgische Regierung hat die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1.Januar 2015 in Kraft treten.